Solche „Teste“ stellen nur ein grobes Sieb dar, mit dem eine Abweichung, die ohnehin meist offensichtlich ist, „entdeckt“ werden kann. Wir bieten Ihnen solche simplen Teste nicht an, weil sie im Prinzip Zeitverschwendung sind.
Gedanklich ausgenommen davon ist auch nicht der amtliche Führerscheinsehtest, mit dem nur grob die („optische“) Fahrtauglichkeit festgestellt wird. Für den Führerscheinsehtest müssen Sie sich nicht extra bei uns anmelden, er kann (fast) jeder Zeit festgestellt werden. Wir benötigen dafür nur einen gültigen Lichtbildausweis.
In unserem Geschäft werden Augenglasbestimmungen mit modernen Zeiss-Prüfgeräten „Polatest“ für Ferne und Nähe, Meßbrillen, sowie mit Hornhautradien-Messgeräten durchgeführt. Diese werden bei uns ausschließlich von dafür speziell ausgebildeten Fachleuten (AugenoptikermeisterInnen, staatlich geprüfte AugenoptikerInnen), und zwar mit Ihnen zusammen - unter Einbeziehung Ihrer speziellen Sehanforderungen - durchgeführt, um die für Sie optimalen Brillen- oder Kontaktlinsenwerte zu erhalten.
Dazu gehört bei uns auch die „MKH“ (Mess- und Korrektionsmethodik nach H.-J. Haase) zur Ermittlung optometrisch bedingter Sehbeschwerden durch Winkelfehlsichtigkeit.
Ohne Ihre subjektiven Aussagen in Verbindung mit den anstehenden Sehaufgaben ist eine optimale Bestimmung unmöglich. Dafür benötigen wir jedoch zusammen Zeit. Zwischen „Tür und Angel“ können und dürfen solche Dienstleistungen nicht erbracht werden - sollen sie den erforderlichen Wert haben. Deshalb erbitten wir dazu sinnvollerweise eine Terminvereinbarung mit uns.
Hier nun noch ein paar ergänzende Informationen zum Thema „Augengesundheit“ für Sie, die zwar oft mit unserem Beruf „Augenoptiker“ in Verbindung gebracht werden - ähnlich wie beim Arzt für Augenheilkunde auch Fragen zur „Brille“ gestellt werden.
Obwohl die medizinischen Dinge rund ums Auge sicherlich am Besten vom Arzt beantwortet werden können, geben wir Ihnen hier ein paar Hinweise, freilich ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Augendruckmessungen oder andere rein augenärztliche Tätigkeiten bieten wir Ihnen bewußt nicht an. Sie gehören ausschließlich in das Aufgabengebiet eines Augenarztes. Die Messung des Augendruckes ist zwar mit entsprechenden Geräten von jedermann durchführbar, die sich dabei ergebenden Messwerte, falsch interpretiert, können aber nur verunsichern. Daß heißt, daß mit der bloßen Augendruckmessung keine sichere Aussage, - ob „gesund“ oder „krank“, möglich ist.
(Genau so wenig kann meistens in einer normalen Augenarztpraxis eine „Brille“ fachgerecht beurteilt werden. Es sei denn, ein Augenoptikermeister wäre dort - mitsamt den erforderlichen Gerätschaften - angestellt.)
Wir empfehlen grundsätzlich - unabhängig von unseren Augenglasbestimmungen und den sich daraus ergebenden Korrektionsempfehlungen - regelmäßig auch den Besuch bei einem Augenarzt zur Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen und um organische Veränderungen auszuschließen.